
Den Steuerzahler wird es freuen: Bisher konnten geringwertige Wirtschaftsgüter (kurz GWG) nur bis zu einem Netto-Warenwert von 410€ sofort abgeschrieben werden. Mit einem Beschluss vom 2. Juni 2017 wird sich dies ab 2018 jedoch ändern. Ab Januar sind demnach Waren bis zu einem Wert von bis zu 800€ eingeschlossen. Auch die Grenze für Sammelposten ändert …
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